Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Hotelaufnahmevertrag und Veranstaltungen, Hotel und Gasthof „Zur Post“ 01796 Pirna, Liebstädterstraße 30
1. Geltungsbereich
1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2 Die Unter-oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen Begerbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Hotels.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluß, -partner,- haftung, Verjährung
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Vertrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
2.4 Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
2.5 Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei Erhöhung der Mehrwertsteuer behalten wir uns eine Preisangleichung vor.
3.4 Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträgliche Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem aktuellen Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleitungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schrifltich vereinbart werden.
3.7 Vereinbarungen über Sonderpreise bzw. Nachlässe sind grundsätzlich nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Sonderpreise gelten nur für die Dauer der betreffenden Veranstaltung. Nachlässe aufgrund eines schuldhaften Fehlers von seiten des Hotels können nur vom Inhaber gewährt werden.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen.
4.3 Für Gruppenreservierungen (Logis ab 20 Personen) gelten folgende Stornierungsbedingungen:
bis 40 Tage vor Ankunft kostenfrei
39 bis 30 Tage vor Ankunft 30 % der vereinbarten Leistung
29 bis 14 Tage vor Ankunft 45 % der vereinbarten Leistung
13 bis 0 Tage vor Ankunft 60 % der vereinbarten Leistung
Individualgast (Logis bis 20 Personen): Schließen die Vertragsparteien keinen Zimmer-Kontingentsvertrag mit einer anderen Regelung, kann der Individualgast bis 28 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Aufenthaltsbeginn folgenlos vom Vertrag zurückzutreten.
Die Stornogebühr entfällt, wenn eine Weitervermietung möglich ist. Alle Reservierungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform.
5. Der Gastaufnahmevertrag
5.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald das Zimmer/der Funktionsraum schriftlich bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Hat ein Dritter für einen Gast bestellt, haftet er neben dem Gast als Gesamtschuldner. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung und kann nicht einseitig gelöst werden.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Reservierte Zimmer stehen unseren Gästen am Anreisetag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Nach vorheriger Absprache ist eine frühere Anreise oder eine spätere Abreise möglich. Sofern nicht eine spätere Anreise vereinbart wurde, behalten wir uns das Recht vor, gebuchte Zimmer ab 20:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Gast hieraus einen Anspruch ableiten kann. Im Falle einer späteren Abreise ohne vorherige Absprache behalten wir uns vor, 50 % des Zimmerpreises zu berechnen.
6.2 Sollten Zimmer zugesagt aber nicht verfügbar sein, ist unser Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen.
6.3 Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Breitstellung bestimmter Hotelzimmer und Funktionsräume. Optionsdaten sind für den Kunden bindend. Nach Ablauf der Frist erlischt das Angebot.Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
6.4 Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit gößter Sorgfalt auszuführen, Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
7. Gruppenbuchungen
7.1 Um bei Gruppenbuchungen ab 20 Personen einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer/Besteller verpflichtet, dem Hotel 4 Tage vor Ankunft der Gruppe, die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.
8. Haftung des Bestellers/Veranstalters
8.1 Für schuldhafte Beschädigung der Mietsache und des Hauses sowie sämtlicher zum Hause oder den Räumen gehörenden Anlagen und Einrichtungen haftet der Gast, soweit die Beschädigung von ihm oder seinen Angehörigen, Mitarbeitern, Besuchern oder Lieferanten verursacht worden sind.
9. Rücktritt vom Vertrag
9.1 Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, Hochwasser usw.) oder sonstiger von uns nicht vertretbarer Hinderungsgründe behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Dies gilt auch, wenn sich nach Vertragsschluß herausstellt, dass die mit dem Besteller/Veranstalter abgeschlossene Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels zu gefährden droht. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Hotel über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluß nicht hinreichend informiert worden ist.
10. Tagungen, Ausstellungen, Vorträge
10.1 Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muß spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
10.2 Der Veranstalter haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
10.3 Für Verlust und/oder Beschädigung von eingebrachten Sachen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen.
10.4 Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen bedarf der Zustimmung des Hotels. Für Beschädigungen der Einrichtungen oder des Inventars haftet der Veranstalter/Besteller ohne Verschuldensnachweis. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.
11. Ergänzung- gültig nur für Gruppenreisen
11.1 Der Leistungsvertrag tritt unter folgenden Bedingungen in Kraft:
1. Ende der kostenfreien Stornierungsfrist von 40 Tagen vor Reisebeginn
2. Bei Anzahlung von mindestens 10 % der vereinbarten Leistung
Bis zur Erfüllung bzw. Eintritt einer der beiden obigen Punkte ist auch das Hotel berechtigt, vom Vertrag, ohne Angabe von Gründen, zurückzutreten.
12. Schlußbestimmungen
Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Für unsere Geschätsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Pirna.
Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
©Hotel „Zur Post“ Pirna
Hotel & Gasthof Zur Post
Liebstädter Straße 30
D - 01796 Pirna
Tel.: +49 (0)3501 550-0
Fax: +49 (0)3501 527712